Patientenverfügung und Vollmachten

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung regeln Sie vorsorglich, ob und welche konkreten medizinischen Behandlungen, Behandlungseinschränkungen oder Nichtbehandlungen Sie wünschen, wenn Sie z.B. aufgrund eines Krankheitsfalles oder nach einem Unfall nicht mehr entscheidungsfähig sind. Eine Patientenverfügung ist für die später behandelnden Ärzte, das Pflegepersonal und Ihre Angehörigen verbindlich.

 

Grundsätzlich kann jede volljährige einwilligungsfähige Person eine Patientenverfügung errichten. Vor Erstellung dieser sollten Sie mit Ihrem Arzt des Vertrauens ein umfassendes Beratungsgespräch über die Art und den Umfang der medizinischen Behandlungsmethoden, die Einschaltung einer Vertrauensperson oder die Pflege während der letzten Lebensphase führen. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und von Ihnen unterschrieben sein. Ratsam ist es, eine Zweitschrift Ihrer Patientenverfügung an eine Vertrauensperson Ihrer Wahl auszuhändigen, um so sicherzustellen, dass Ihre Wünsche beachtet werden.

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie gegenüber dem Betreuungsgericht eine Person Ihres Vertrauens, die alle Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten für Sie erledigt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das Gericht prüft dann die persönliche Eignung der von Ihnen benannten Person. Gleichzeitig bestimmt es den Aufgabenkreis des Betreuers. Haben Sie keine Betreuungsverfügung erstellt und sind auch keine Verwandten vorhanden, welche Ihre Betreuung übernehmen können, bestellt das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Berufsbetreuer.

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht dient der Ergänzung einer Patientenverfügung. Mit dieser bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, welche sofort für Sie handeln, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Rechtsgeschäfte und Angelegenheiten zu regeln. Vorteilhaft ist, dass es keiner Einschaltung des Gerichts bedarf. Sie sollten im Vorfeld mit der bevollmächtigen Person über Ihre Vorstellungen und die zu übernehmenden Aufgaben sprechen. Zweckmäßig ist es, die Vollmacht von der Vertrauensperson mit unterzeichnen zu lassen und dieser dann eine Zweitschrift auszuhändigen.

In unseren Geschäftsräumen halten wir weitere Informationen und Vordrucke für Sie bereit.